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Menschenrechte - posted by guest on 20th January 2021 06:30:05 AM

Ich zitiere an dieser Stelle kontextbezogen eine Person namens „Philipp U.“, die auf YouTube Folgendes schrieb:

Es gibt keine Menschenrechte. Diese sind eine freimaurerische Erfindung zum Zwecke der Verneinung des naturgegebenen Rechts. Natürliche Rechte sind Bürgerrechte und das Völkerrecht. Beide werden durch die sogenannten ‘Menschenrechte’ aufgehoben, wie man derzeit an den Amerikanern sehr gut sehen kann.

   Ein ‘Recht’ ist immer etwas, was sich gegen jemand Anderen richtet. Wirkliches Recht in einer natürlichen Ordnung kann daher nur mit einer Pflicht einhergehen, da ansonsten es im alleinigen ‘Recht des Stärkeren’ endet (nur dieses kennen die Amerikaner). Zum Beispiel habe ich nur das Recht, einen Anderen zu schädigen, wenn ich dadurch - und nur dadurch - meine Pflicht erfülle, mich selbst oder Angehörige meiner Familie, Stamm, Volk, zu schützen.

   Inhaber der sog. ‘Menschenrechte’ soll jeweils ein einzelner Mensch sein. Dessen Relevanz in der Gruppe ist aber nicht gegeben, da der Fortbestand der Gruppe niemals von einem Einzelnen abhängt. Das Recht eines Einzelnen kann daher allenfalls ein Abwehrrecht innerhalb der Organisationsform seiner Gruppe sein (gegen Willkür o.Ä.). Diese sind aber schon in den Bürgerrechten enthalten.

   Das Völkerrecht (ebenfalls von den Amerikanern verneint) ist das Lebens- und Abwehrrecht der Völker, das seiner Pflicht zum Überleben und zur Pflege des eigenen Erbes und Brauchtums entspricht (genau das, was ja auch gerade bekämpft wird). Genau dieses Überlebensrecht soll durch das erfundene ‘Menschenrecht’ ausgehöhlt werden. Etwa, indem jedem Fremden ein Niederlassungsrecht im fremden Volk zugestanden wird (welches er nicht hat, da es auch seiner Pflicht zur Erhaltung des Eigenen widerspricht).

   Man darf also auf das widernatürliche Konstrukt ‘Menschenrechte’ nicht hereinfallen.

   Das Völkerrecht ist universal, aber die Bürgerrechte sind jedem Volk eigenen. Die angesprochene Diskussion kann und sollte nur unter diesem Gesichtspunkt geführt werden.

   Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß Juden und Deutsche in einem Deutschen Staat nicht dieselben Recht haben können, da sie nicht dem selben Volk angehören - und somit nicht dieselben Bürgerrechte haben können. Wie gesagt - als Oberstes steht niemals das egoistische ‘Recht’ eines Einzelnen, sondern die (biologische) Pflicht der natürlichen Gruppe zu überleben.

   Unter diesem Gesichtspunkt sind schwerlich überhaupt Rechtsverletzungen zu erkennen, sondern wohl eher zum Überleben notwendige Maßnahmen.

   ‘Diskriminierung’ ist oft nur Ungleichbehandlung des Ungleichen - also letztlich die sachgemäße Behandlung. Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.

   Ich weiß, daß diese Erkenntnisse schwer vernebelt worden sind durch die Lüge von ‘Menschenrechten’ und den Wahn von ‘Gleichheit’. Aber vielleicht gegen sie ein paar gute Anregungen!?“

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